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Statuten

Name und Sitz

Unter dem Namen BLOCK 4 RED ANTS besteht mit Sitz in Winterthur ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.

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Zweck

Der Verein bezweckt die Unterstützung des Vereins RED ANTS RYCHENBERG WINTERTHUR, die Förderung des Unihockeysportes und die Pflege gesellschaftlicher Kontakte unter den Mitgliedern.

 

Mitgliedschaft

Es gibt folgende Mitgliedschaften

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  • Firmenmitglieder (juristische Personen jeder Art)

  • Einzelmitglieder (Einzelpersonen)

 

Die Aufnahme erfolgt auf schriftliches Gesuch durch den Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod (bei juristischen Personen mit dem Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit).

Ein Austritt ist auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

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Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand aus wichtigen Gründen jederzeit beschlossen werden. Gegen den Ausschluss ist eine Beschwerde an die Mitgliederversammlung zulässig. Die Beschwerde ist dem Vorstand innert zehn Tagen nach Erhalt des Ausschlussentscheides schriftlich einzureichen.

 

Organe

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  1. Mitgliederversammlung

  2. Vorstand

  3. Rechnungsrevisor

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ und hat folgende Befugnisse:

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  • Wahl des Präsidenten und des restlichen Vorstandes

  • Wahl der Rechnungsrevisoren

  • Abnahme des Jahresberichtes

  • Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes

  • Entlastung der Organe

  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages

  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

 

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt, in der Regel im ersten Trimester. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand einberufen oder einem Drittel der Mitglieder verlangt werden.

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Die Einladung mit Traktandenliste hat spätestens 14 Tage vor dem festgesetzten Datum zu erfolgen. Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand rechtzeitig einzureichen.

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Die ordentliche einberufene Mitgliederversammlung ist jederzeit beschlussfähig. Sie wird vom Präsidenten geleitet, im Verhinderungsfall von der Stellvertretung. Über alle Verhandlungen ist zumindest ein Beschlussprotokoll zu führen.

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Beschlüsse und Wahlen werden mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident das Recht, den Stichentscheid zu geben. Beschlüsse über Statutenänderungen und Vereinsauflösung benötigen eine 2/3-Mehrheit aller anwesenden Mitglieder.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht mindestens aus Präsident, Kassier, Aktuar. Er kann mit Beisitzern erweitert werden.

Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

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Der Vorstand entscheidet selbständig in Geschäften, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.

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Der Vorstand beschliesst das Budget.

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Er veranlasst die zweckgebundene Überweisung der finanziellen Mittel an RED ANTS RYCHENBERG WINTERTHUR.

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Nach aussen wird der Verein durch den Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.

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Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Besorgung der anfallenden Geschäfte notwendig ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht. Über die Vorstandssitzungen wird zumindest ein Beschlussprotokoll geführt.

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit kann der Präsident den Stichentscheid geben. Beschlussfassung auf dem Zirkularweg ist möglich, falls von keinem Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt wird.

 

Rechnungsrevisor

Die Mitgliederversammlung wählt gleichzeitig mit dem Vorstand einen Rechnungsrevisoren für zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

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Der Rechnungsrevisor prüft zuhanden der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung, Vermögensstand und Kassaführung. Der Bericht hat schriftlich zu erfolgen.

 

Finanzielles

Die Mittel werden erhoben durch

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  • ordentliche Mitgliederbeiträge

  • Spenden

  • Werbeeinnahmen

 

Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag, welcher von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

 

Vereinsjahr

Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

 

Kommunikation

Einladungen sowie jegliche Kommunikation mit den Mitgliedern kann rechtsverbindlich schriftlich per Post, E-Mail, Social Media etc. erfolgen.

 

Statutenänderungen, Liquidation und Schlussbestimmungen

Beschlüsse über Statutenänderungen und Vereinsauflösung benötigen eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder. Im Falle einer Auflösung besorgt der Vorstand dessen Liquidation.

Die verbleibenden Mittel werden RED ANTS RYCHENBERG WINTERTHUR überwiesen.

 

Diese Statuten sind von der Gründungsversammlung vom 17. Mai 2011 angenommen worden und sind ab sofort gültig.

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